Gemäss bereits geltendem Schweizerischem und künftigem EU-Lebensmittel recht müssen GVO-Produkte klar gekennzeichnet sein. Dies bedeutet umgekehrt, dass nicht solcherart gekennzeichnete Lebensmittel als GVO-frei gelten. Es besteht also eine positive und keine negative Deklarationspflicht.
Damit greift automatisch die Produktehaftpflicht bei Verstössen gegen dieses Lebensmittelgesetz, wonach der Hersteller zur Verantwortung gezogen werden kann. Der Vertreiber eines Produkts kann gegebenenfalls auf den Hersteller Regress nehmen. Diese Produktehaftpflicht greift selbstverständlich über und auf alle Vorstufen der gesamten Produktherstellungskette zurück.
Sponser verlangt von ihren Lieferanten ausschliesslich GVO-freie Rohstoffe und Halbfabrikate. Bei besonders heiklen Produkten, wie z.B. Rohstoffen oder Halbfabrikaten aus Getreide, sind auch explizit Bestätigungen über GVO-Freiheit vorhanden, was über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht. Sponser stellt ihrerseits nur Produkte aus GVO-freien Zutaten her und kauft, verwendet oder handhabt in keiner Form GVO-haltige Rohstoffe oder Produkte in ihrem Betrieb.
Sponser - nur mit GVO-freien Zutaten